Existenzgründung
Die Gründung eines (Einzel-) Unternehmens ist mit einigen Pflichten verbunden, die vor der Gründung bereits geklärt oder vorbereitet werden sollten.
Am Anfang steht die Frage, gründet man eine Gewerbebetrieb, ist man Freiberufler bzw. selbstständig tätig und welche Rechtsform ist die Richtige. Abhängig davon sind unterschiedliche Schritte notwendig. Hier finden Sie eine Checkliste zum Download.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer wird auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben. Der Einkommensteuer unterliegen alle Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, selbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünften. Insbesondere bei komplexeren Erklärungen unterstütze ich Sie gerne.
Die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2025 enden für steuerlich beratenden Steuerpflichtige am 01.03.2027.
Betriebliche Steuern
Die betrieblichen Steuern umfassen verschiedene Steuerarten, die Unternehmen auf ihre Einkünfte, Gewinne oder Geschäftstätigkeiten zahlen müssen.
Dazu zählen unter anderem die Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Kapitalertragsteuer. Diese Steuern müssen jährlich auf Basis der Gewinnermittlung erklärt, beziehungsweise zum Zwecke der Vorauszahlungen, unterjährig angemeldet werden.
Jahresabschluss / Einnahmen-Überschussrechnung
Die Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses oder einer Gewinnermittlung hängt von der Rechtsform des Unternehmens und bestimmten Größenkriterien ab. Im Allgemeinen gilt Folgendes:
- Kapitalgesellschaften, z.B. UG, GmbH oder AG (Bilanz und GuV)
- Personengesellschaften mit bestimmten Größenkriterien (Bilanz und GuV)
- Einzelunternehmer und Freiberufler (Einnahmen-Überschussrechnung)
- Kleinen Personengesellschaften (Einnahmen-Überschussrechnung)
Steuerliche Beratung
Bei allgemeinen Fragen zu steuerlichen Themen, zur Gestaltung in den Bereichen Schenkung und Erbe, Rente oder Immobilienkäufen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Lohn- und Finanzbuchhaltung
Ich biete keine Lohn- und Gehaltsabrechnungen an.
Laufende Finanzbuchhaltung mit Umsatzsteuervoranmeldung biete ich aus Kapazitätsgründen nur in sehr geringem Umfang an. Jahresbuchhaltungen von Kleingewerbetreibenden gehören zur Leistung der Einkommensteuererklärung.
Für diesen Leistungsbereich arbeite ich mit dem Buchhaltungsbüro Beckmann in Bargteheide zusammen. Sprechen Sie mich gerne an.
Kosten
Gemäß Steuerberatungsvergütungsverordnung (StBVV) werden die Erstellung der Steuererklärungen und der Gewinnermittlungen bzw. Jahresabschlüsse nach Gegenstandswerten abgerechnet. Die Höhe der Gebühr ist zudem aufwandsabgängig.
Aufgrund dessen ist es nicht möglich, dass vorab ein Kostenvoranschlag erstellt oder ein verbindlicher Preis genannt werden kann.
Steuerliche Beratung, telefonisch oder persönlich, wird nach angefallenem Zeitaufwand (im 5-Minutentakt) abgerechnet. Der Stundensatz für steuerliche Beratung liegt bei 180,00 EUR zzgl. MwSt..
