Existenzgründung
Die Gründung eines (Einzel-) Unternehmens ist mit einigen Pflichten verbunden, die vor der Gründung bereits geklärt oder vorbereitet werden sollten.
Am Anfang steht die Frage, gründet man eine Gewerbebetrieb, ist man Freiberufler bzw. selbstständig tätig und welche Rechtsform ist die Richtige. Abhängig davon sind unterschiedliche Schritte notwendig. Hier finden Sie eine Checkliste zum Download.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer wird auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben. Der Einkommensteuer unterliegen alle Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, selbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünften. Insbesondere bei komplexeren Erklärungen unterstütze ich Sie gerne.
Die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2023 enden für steuerlich beratenden Steuerpflichtige am 31.05.2025.
Betriebliche Steuern
Die betrieblichen Steuern umfassen verschiedene Steuerarten, die Unternehmen auf ihre Einkünfte, Gewinne oder Geschäftstätigkeiten zahlen müssen.
Dazu zählen unter anderem die Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Kapitalertragsteuer. Diese Steuern müssen jährlich auf Basis der Gewinnermittlung erklärt, beziehungsweise zum Zwecke der Vorauszahlungen, unterjährig angemeldet werden.
Jahresabschluss / Einnahmen-Überschussrechnung
Die Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses oder einer Gewinnermittlung hängt von der Rechtsform des Unternehmens und bestimmten Größenkriterien ab. Im Allgemeinen gilt Folgendes:
- Kapitalgesellschaften, z.B. UG, GmbH oder AG (Bilanz und GuV)
- Personengesellschaften mit bestimmten Größenkriterien (Bilanz und GuV)
- Einzelunternehmer und Freiberufler (Einnahmen-Überschussrechnung)
- Kleinen Personengesellschaften (Einnahmen-Überschussrechnung)
Steuerliche Beratung
Bei allgemeinen Fragen zu steuerlichen Themen, zur Gestaltung in den Bereichen Schenkung und Erbe, Rente oder Immobilienkäufen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.